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Die Vereinbarung des Niedersächsischen Weges sieht eine Ausnahme für den Gewässerrandstreifen von drei Metern Breite für sog. trockenfallende Gewässer vor. Um als trockenfallend eingestuft zu werden, darf das Gewässer mindestens sechs Monate im Jahr kein Wasser führen. Das Gewässer muss zudem in eine Aufstellung des NLWKN in Niedersachsen aufgenommen werden. Landwirte sind aufgerufen, entsprechende

Gräben und Gewässer zu melden. Dies geschieht durch ein Online-Formular. Die Meldung empfiehlt sich auf Ebene des Realverbandes, Wasser- und Bodenverbandes, Feldmarkinteressentschaft etc., um Doppelarbeit möglichst zu vermeiden. Dass Gewässer ohne eine Meldung als trockenfallend eingestuft werden, ist nicht zu erwarten. Wenn die trockenfallenden Gewässer gemeldet und vom NLWKN bestätigt und in das offizielle Verzeichnis aufgenommen wurden, gilt lediglich ein Gewässerrandstreifen für Düngung und Pflanzenschutzmittel von einem Meter (vorbehaltlich weiterer rechtlicher Änderungen, wie der GAP).

Hierzu fand am 13.12.2021 eine umfangreiche Online-Informationsveranstaltung statt.